Die Geschichte der Stadt Treffurt beginnt an diesem Ort. "Im Jahre 1104 vertrieb König Heinrich IV. den Erzbischof Ruthard (1099-1109) aus Mainz, der daraufhin eine Reise durch mehrere thüringische Gaue unternahm, denn Erfurt war seit der Einführung des Chrstistentums zum wichtigsten Stützpunkt der Mainzer Erzdiözese geworden. Auf der Fahrt begleiteten ihn kirchliche und weltliche Würdenträger. Dabei gründetet er auch eine Klosterzelle bei Falken, heute Pobsteizella und nahm in Erfurt die von seinen Vorgängern gestiftete Abteil von Sankt Petri in seinen Schutz, bestätigte ihre Besitzungen und dem Abt freie Vogtwahl. (...)" Der Kirchenfürst stattete die Zelle mit Einkünften in Steinbach aus. Steinbach war vermutlich eine Kleinsiedlung auf dem gegenüberliegenden Ufer der Werra. Einkünfte bekam die Klosterzelle auch aus Honingen, Etzelroda und Schnellmannshausen." (Quelle: H.-J. Runzheimer)
Beide Vorgänge wurden im Jahr 1104 in der Stiftungsurkunde niedergeschrieben und deshalb für Treffurt von Bedeutung, weil der Name zum ersten Mal auftritt. Bilgerim von Trifurte, ein Ritter namens Pilgrim der auch Zentenar des Bezirkes gewesen sein musste ist dort genannt. Die Urkunde soll in der bischöflichen Kanzlei in Erfurt ausgestellt worden sein. Sie trägt die Jahreszahl MCIIII, also 1104.
Abschrift des Moritz Gudenus: Über die Einweihung der Zelle bei Falken und die Schenkung des Zehnten an St. Petri im Jahre 1104
Im Namen der heiligen (im Original "höchsten") und unteilbaren Dreieinigkeit. Allen Christen, den zukünftigen als auch den gegenwärtigen, sei bekannt gegeben, dass ich Ruthardus, von Gottes Gnaden Erzbischof der heiligen Kirche zu Mainz, um der himmlischen Vergeltung willen mit Zustimmung meiner Räte einen Altar errichte habe, in der Hoffnung, eine Kirche darüber zu erbauen, und dass ich ihm zu Ehren des St. Martin bei Falken an einem bis dahin unbewohnten Platze erbaut habe und dass ich ihn mit vier Mansen (30 Morgen, hier dürfte Hof gemeint sein) in Steinbecke ausgestattet habe, die direkt gegenüber am anderen Ufer des Flusses liegen, zusammen mit einem Teil des diesem Ort benachbarten Waldes.
Die Grenze dieses anliegenden Waldes ist bis dahin festgelegt, von wo aus sie im Volksmund das Wagenthal genannt wird: "Das Wagenthal uff, und den Kirchstieg nieder". Ebenso vergeben wir im Rahmen dieser Ausstattung auf dem jenseitigen Ufer des Flusses eine Mühle und den Teil des Waldes, der zwischen der Mühle und der Grenze von Frankenroda liegt, mit dem Fischgewässer. In Honingen alias Hones drei Mansen; in Etzenroda fünf Mansen, in Schnellmannshausen oder Almanshausen drei Mansen. Im zweiten Jahr nach der Einweihung des Altars habe ich das Lehen unseres Ritters mit Namen Hermann, das ihm entzogen und von uns eingezogen worden war, den eben dort Gott dienenden Mönchen zur Nutzung überlassen. Dieses Lehen ist aber das Dorf Bischofroda. Nicht viel später schlugen einige von unseren Ratgebern vor, weil die damals herrschende zeitbedingte Unruhe uns von unserem Vorhaben abhielt und die Möglichkeit einer [weiteren] Absicherung von sich aus für den Augenblick nicht gegeben war, dass ich eben diesen Ort irgendjemandes Fürsorglichkeit anvertrauen soll, damit durch ihn die klösterliche Zucht beaufsichtigt werde und damit das, was wir an notwendigen Dingen zu wenig zuteilwerden ließen, ergänzt werde.
Wir griffen diesen Plan auf und schenkten eben diesen Ort mit allen Einkünften der Abtei auf dem Berge in Erfurt, die zu Ehren der seligen Apostel Peter und Paul erbaut ist, und unterstellten ihn der Abtei zur Ordnung nach klösterlichem Gesetz.
Wir beschlossen auch, dass diese Zella und alles Zubehör von jeder Abgabe frei sein soll. Sie soll nur den Vogt haben, den der Abt und seine Mönche des in Erfurt auf dem Berge gelegenen Klosters, zu dem sie mit allen Besitztümern gehört, ausgewählt haben. Daher beschloss der Abt Burckhard, der der Abtei damals in väterlicher Fürsorge vorstand, dass die beiden Dörfer Frankenroda und Aschera, die ihm zuvor gehörten, dem neu seiner Fürsorge übertragenen Ort ohne irgendwelche Einschränkungen ewig dienen sollten.
Auch gestatten wir den in dieser Cella Gott dienenden Brüdern, dem Volk das Wort Gottes zu verkündigen, zu taufen, die Kranken zu besuchen, die Toten zu beerdigen, und wenn irgendjemand sich entschlossen hat, sich zu Gott zu bekehren, ihn ohne Widerspruch von Fremden aufzunehmen. In dem Willen, dass dies rechtskräftig und unerschütterlich bleibe, unterzeichnen wir diese Urkunde mit dem Eindruck unseres Siegels, und wir bekräftigen, dass es unbegrenzt gültig werden soll unter Androhung des Bannes mit Hilfe des Vaters, des Sohnes und des Hl. Geistes. xx
Verhandelt wurde dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn im Jahre 1104 in der 13. Indiction.
Zur Geschichte der Probstei bitte hier reinschauen: Zella