Die Gemeinde Wöllstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Stadtplaner/in (m/w/d)
Ihre wesentlichen Aufgaben:
Ihr Profil:
Wir bieten Ihnen:
Behinderte Bewerber/innen im Sinne des § 68 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagekräftigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Zeugniskopien richten Sie bitte bis spätestens 07.05.2021 an:
Gemeindevorstand der Gemeinde Wöllstadt
Paul-Hallmann-Str. 3
61206 Wöllstadt
Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsmappen und reichen Sie nur Kopien von Ihren Bewerbungsunterlagen ein. Wir werden Ihre Unterlagen nicht zurücksenden und nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichten.
Die Bewerbungsunterlagen können alternativ auch zusammengefasst in einer Pdf-Datei an folgende Adresse gesendet werden:
Für Fragen steht Ihnen Frau Heil, Hauptamtsleitung, unter der Telefon-Nr. 06034 / 913131 gerne zur Verfügung.
Amtliche Bekanntmachung
Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz anlässlich der Bundestagswahl am 26. September 2021
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen ab einem halben Jahr vor der Wahl Auskunft aus dem Melderegister sämtlicher Einwohnerinnen und Einwohner, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben erteilen. Diese Auskunft umfasst Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften.
Die Betroffenen haben das Recht der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen.
Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht zu widersprechen. Die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu schriftlich oder auch persönlich mit der Gemeindeverwaltung Wöllstadt in Verbindung setzen.
gez.
Adrian Roskoni
Bürgermeister
Mitteilung über den Beginn der Bewerbungsphase für das Baugrundstück Flur 5, Flurstück 385 mit der Bezeichnung Limesweg 13 in Ober-Wöllstadt
Das Baugrundstück Flur 5, Flurstück 385 mit der Bezeichnung Limesweg 13 in Ober-Wöllstadt steht durch die Gemeinde Wöllstadt wieder zum Verkauf (rot umrandetes Grundstück).
Die Bewerbungsfrist startet am Dienstag, 06.04.2021 und endet am Sonntag, 02.05.2021.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen die außerhalb dieses Zeitfensters bei der Gemeinde Wöllstadt eingehen, nicht berücksichtigt werden. Die zeitliche Reihenfolge der Bewerbungseingänge innerhalb der Bewerbungsfrist ist kein Vergabekriterium.
Ab Dienstag, 06.04.2021 finden Sie weitere Informationen sowie den Bewerbungsbogen auf unserer Website unter Bauen und Wohnen in der Rubrik Baugebiete.
Altbatterien in den Geschäften abgeben
Annahme auf den Recyclinghöfen gerät ins Stocken
Wetteraukreis. Die Verkaufsstellen, die Batterien verkaufen, müssen Altbatterien auch wieder zurücknehmen. Das ist gesetzlich so geregelt. Darauf weist die Wetterauer Abfallwirtschaft hin. Die Wetterauer Recyclinghöfe nehmen freiwillig ausgediente Batterien an, hier kommt es aber zu Engpässen.
„Die Abholung der durch uns freiwillig gesammelten Batterien ist leider ins Stocken geraten, weil die Rücknahmesysteme ihren Abholverpflichtungen nicht nachkommen. Dadurch sind wir an die Grenze der uns abfallrechtlich zur Zwischenlagerung genehmigten Menge gekommen“, erklärt Uwe Schmittberger, stellvertretender Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes des Wetteraukreises.
„Sobald die Zwischenlagerkapazität bei uns erschöpft ist, können wir auf unseren Recyclinghöfen keine Batterien mehr annehmen“, sagt Christopher Zahrt, von der Abfallwirtschaft Wetterau. Er weist darauf hin, dass ausgediente Stromspender weder in die Gelbe Tonne für den Verpackungsabfall noch in die Restmülltonne geworfen werden dürfen. Dort können gehören sie nicht hinein und können erhebliche Schaden anrichten. Vor allem Lithiumbatterien bergen wegen ihrer hohen Energiedichte ein Brandrisiko. Sie können in den Sammelfahrzeugen durch das Zusammenpressen des Abfalls beschädigt werden und in Brand geraten. Auch auf den Sortierbändern kann es zu Bränden kommen. „Batterien haben nichts in der Restmülltonne und in der Gelben Tonne zu suchen“, betont Schmittberger.
Altbatterien bestehen aus wertvollen Stoffen, die wiederverwertet werden können. „Deshalb sollen alte Batterien dem Stoffkreislauf zugeführt werden. Die Verbraucher sollten die Batterierückgabe bei den Verkaufsstellen unbedingt nutzen“, appelliert Schmittberger. Die sind nach dem Batteriegesetz zur Rücknahme verpflichtet und die Hersteller müssen sie über ihre Rücknahmesysteme dort abholen.
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Wöllstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Reinigungskräfte (w/m/d) in Teilzeit (20 Stunden / Woche)
für die Kindertagesstätte Abenteuerland, das Rathaus in Nieder-Wöllstadt sowie als Urlaubs- und Krankheitsvertretung.
Die Vergütung richtet sich nach dem TVöD. Hinzu kommen die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnis, Lichtbild) bis zum 23.04.2021 an
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Wöllstadt
Hauptamt
Paul-Hallmann-Str. 3
61206 Wöllstadt
Die Bewerbungsunterlagen können auch zusammengefasst in einer Pdf-Datei an folgende Adresse gesendet werden:
personal@woellstadt.de.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Imhof unter der Telefon-Nr.06034/9131-32 gerne zur Verfügung.
Die Gemeinde Wöllstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Erzieherinnen/Erzieher (w/m/d) in Voll- und Teilzeit
für die kommunalen Einrichtungen.
Ihr Profil:
Wir bieten:
Haben Sie Interesse an einer Mitarbeit in einem unserer Teams, so senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Lichtbild, etc.) bis zum 07.05.2021 an
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Wöllstadt
Hauptamt
Paul-Hallmann-Str. 3
61206 Wöllstadt
Gerne auch per E-Mail an personal@woellstadt.de.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Heil, Hauptamt, unter der Telefon-Nr. 06034/9131-31 gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie die Ergebnisse aus unserer Gemeinde:
Kommunalwahlen 2021 in der Gemeinde Wöllstadt - Übersicht (ekom21cdn.de)
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Wöllstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine / einen Mitarbeiter/in für das Bürgerbüro (m / w / d).
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?
Aufgaben im Melde- und Passwesen / Einwohnermeldeamt bis hin zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Wahlen
Vorbereitung und Durchführung von Wahlen
Aufstellen und Führen des Wählerverzeichnisses
Ausstellung von Briefwahlunterlagen
Verwalten von Fundsachen
Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen
Tages- /Quartals- und Jahresabschlüsse der Zahlstelle Bürgerbüro
Allgemeine Verwaltungstätigkeiten, Beschwerdemanagement
Es handelt sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Die Übertragung von Teilaufgaben aus dem Bereich Bürgerbüro bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Was müssen Sie mitbringen?
Für die ausgeschriebene Stelle suchen wir eine verantwortungsbewusste und engagierte Persönlichkeit, die über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten verfügt.
Ferner sind Eigeninitiative sowie selbständiges, eigenverantwortliches und zielorientiertes Arbeiten erforderlich.
Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:
Kommunikationsfähigkeit sowie gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise,
hohe Leistungsbereitschaft, Motivation, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Verhandlungsgeschick,
soziale und interkulturelle Kompetenzen
sicheres und freundliches Auftreten im allgemeinen Publikumsverkehr
EDV-Kenntnisse, insbesondere MS-Office
Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung
Was wir Ihnen bieten!
Eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten Team
Unbefristetes Arbeitsverhältnis in Voll- und Teilzeit
Leistungsgerechte Vergütung gemäß TVöD unter Berücksichtigung Ihrer fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung
Tarifliche Jahressonderzahlung und betriebliche Altersversorgung
Interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten
Behinderte Bewerber/innen im Sinne des § 68 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagekräftigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Zeugniskopien richten Sie bitte bis spätestens 30.04.2021 an:
Gemeindevorstand der Gemeinde Wöllstadt
Paul-Hallmann-Str. 3
61206 Wöllstadt
Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsmappen und reichen Sie nur Kopien von Ihren Bewerbungsunterlagen ein. Wir werden Ihre Unterlagen nicht zurücksenden und nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichten.
Die Bewerbungsunterlagen können auch zusammengefasst in einer Pdf-Datei an folgende Adresse gesendet werden:
personal@woellstadt.de.
Für Fragen steht Ihnen Frau Heil, Hauptamt, unter der Telefon-Nr. 06034/9131-31 gerne zur Verfügung.
Im Wetteraukreis wurde zum 01. März in mehreren sensiblen Brutgebieten ein zeitlich befristetes Betretungsverbot zum Schutz bedrohter Vogelarten angeordnet. Die Veröffentlichung erfolgte am 25.02.2021 in den amtlichen Bekanntmachungen des Wetteraukreises.
Hier die Schutzverordnung für die Gemarkungsbereiche „In den Kandelwiesen“ und „Hundskopf“ in der Gemarkung Nieder-Wöllstadt
Amtliche Bekanntmachungen
Friedhöfe
Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften sind Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu prüfen. Nach der Frostperiode werden deshalb die Grabmale auf den hiesigen Friedhöfen auf ihre Standfestigkeit von den Bediensteten der Gemeinde überprüft. Hiermit entfällt nicht die Pflicht der Nutzungsberechtigten von Grabstellen die Anlagen auf den Grabstellen mindestens einmal und zwar im Frühjahr nach Beendigung der Frostperiode auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen (§ 32 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Gemeinde Wöllstadt).
Die Überprüfung der Grabmale wird am
Freitag, dem 16. April 2021
in der Zeit von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr auf dem Friedhof in Nieder-Wöllstadt
und in der Zeit von 15:15 Uhr bis 16:15 Uhr auf dem Friedhof in Ober-Wöllstadt
erfolgen.
Sollten witterungsbedingt die Grabsteinüberprüfungen nicht zu den vorgenannten Terminen stattfinden können, wird darauf hingewiesen, dass eine erneute Bekanntmachung der Termine erfolgt.
Bemängelte Grabmale erhalten einen Aufkleber und die Nutzungsberechtigten dieser Grabstellen werden zusätzlich schriftlich darüber informiert, dass der Grabstein durch eine Fachfirma zu befestigen ist.
Um Kosten für die Befestigung des Grabmals zu sparen, erhalten Nutzungsberechtigte, deren Grabmal moniert wurde und die Ruhezeit des Grabes fast abgelaufen ist, die Möglichkeit, die Grabstätte auch vor Ablauf der Ruhezeit von 30 Jahren bei Erdbestattungen und 25 Jahren bei Urnenbestattungen aufzugeben. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag auf Einebnung der Grabstätte an den Gemeindevorstand der Gemeinde Wöllstadt zu stellen.
61206 Wöllstadt, den 23. Februar 2021
Adrian Roskoni
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Sprechstunde des Ortsgerichts Wöllstadt
Die Sprechstunden des Ortsgerichtes Wöllstadt finden donnerstags in der Außenstelle Ober-Wöllstadt, Hanauer Straße 22, in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:000 Uhr statt.
Ihr Besuch ist jedoch nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der u.a. Mobilnummer möglich.
Bei dem Besuch beachten Sie bitte die Einhaltung der beschlossenen Corona-Regeln.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch an den Ortsgerichtsvorsteher, Herrn Horst Schweitzer, Mobil-Nr.: 0151 / 14844943.
61206 Wöllstadt, 30. Oktober 2020
Horst Schweitzer
Ortsgerichtsvorsteher
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nicht zuletzt aufgrund der anhaltenden Trockenheit in den vergangenen Jahren haben wir die Anmeldung eines Zweckfeuers überarbeiten, bzw. anpassen müssen. Wir bitten Sie, künftig das beigefügte Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben 3 Arbeitstage vor dem Abbrenndatum per E-mail an info@woellstadt.de zu schicken.
Das Formular finden Sie auch dauerhaft unter: Bürgerservie - Entsorgung - Anmeldung Zweckfeuer.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!
Amtliche Bekanntmachung
Öffnungszeiten Bürgerbüro Ober-Wöllstadt
Das Bürgerbüro in Ober-Wöllstadt bleibt bis auf weiteres geschlossen.
Bitte wenden Sie sich zur Vertretung an die Kolleginnen und Kollegen im Rathaus in Nieder-Wöllstadt.
Fertiggestellte Ausweise können in Nieder-Wöllstadt abgeholt werden.
Bitte rufen Sie uns zwecks Terminvereinbarung an.
gez. Adrian Roskoni
Bürgermeister