News
Einführung digitaler Lichtbilder zum Mai 2025
Autor: Gemeinde Wöllstadt


Das Bürgerbüro Wöllstadt informiert:

 

Wie in den Medien bekanntgegeben, werden die Passbehörden mit Fotostationen ausgerüstet, so dass digitale Bilder direkt vor Ort gemacht werden.

Dies ist allerdings erst ab frühestens 01. Mai 2025 möglich.

 

Bis dahin müssen die biometrischen Bilder weiterhin in ausgedruckter Form und entsprechender Qualität vorgelegt werden.

Hierzu muss die Fotomustertafel der Bundesdruckerei beachtet werden.

Umweltpreis 2024 der Gemeinde Wöllstadt
Autor: Gemeinde Wöllstadt


Die Gemeinde Wöllstadt fördert den Umweltschutz in Wöllstadt. Durch die Einführung eines Umweltpreises soll einerseits das Bewusstsein für unsere Umwelt verstärkt und anderseits das besondere Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger gewürdigt werden. Der Leitgedanke eines umweltbewussten Verhaltens soll gefördert und ins Bewusstsein unserer Bürgerinnen und Bürger gelenkt werden.


Wer kann gewinnen?

Alle Wöllstädter Bürgerinnen und Bürger, Betriebe, Gruppen, Vereine, Verbände, Schulen, Jugendgruppen oder Organisationen, die umweltfreundliche Projekte oder Maßnahmen in den letzten 18 Monaten durchgeführt haben. Bedienstete der Verwaltung und Kommunalpolitiker sind ausgeschlossen.


Was kann man gewinnen?

Der Wöllstädter Umweltpreis ist mit mindestens 1.000 € dotiert.
Bis zu drei Gewinner werden geehrt.


Wer entscheidet?

Eine überparteiliche Jury aus Wöllstädterinnen und Wöllstädtern, denen in Naturschutzverbänden, die Arbeit mit der Natur oder in der Kommunalpolitik die Umwelt am Herzen liegt.


Wann kann man gewinnen?

Der Wöllstädter Umweltpreis wird in jedem zweiten Jahr, erstmals im Jahr 2024, verliehen. Vorschläge nimmt die Jury bis zum 30. September entgegen. Diese können per Mail: umweltpreis-woellstadt@woellstadt.de oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Preisverleihung findet in der letzten Gemeindevertretersitzung des Jahres statt.


Wer kann vorschlagen?

Kein Bewerber kann sich selbst vorschlagener muss der Jury von Dritten vorgeschlagen werden. Die Vorschläge für Preisträger sollen der Jury schriftlich (auf maximal 3 Seiten) unterbreitet werden.


Warum gibt es den Wöllstädter Umweltpreis?

Wir wollen vor Ort den aktiven Umwelt- und Klimaschutzfördern und damit das Interesse der Bevölkerung auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes wecken - und einen Anreiz zur Nachahmung schaffen.


Was sind die Kriterien?

Zum Beispiel in den Bereichen Tierschutz, Naturschutz, Umweltschutz, Gewässerschutz, Biotop-und Artenschutz, Bodenschutz, Klimaschutz und Energieoptimierung.
Preiswürdig sind zum Beispiel:

  • besondere Aktivitäten zur Stärkung des Umweltbewusstseins
  • besondere Aktivitäten zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen
  • besondere Aktivitäten zur Verhinderung oder Beseitigung von Umweltschäden
  • besondere Aktivitäten zur ökologischen Verbesserung des Wohnumfeldes
  • besondere allgemeine Verdienste in den vorgenannten Bereichen


Die Richtlinien zur Verleihung des Wöllstädter Umweltpreises und weitere Informationen können auf der Homepage der Gemeinde Wöllstadt nachgelesen werden.


Wir freuen uns auf viele spannende Vorschläge!


Preisbewertung

  1. Die Jury wendet einen Katalog von 10 Kriterien mit einem Punktesystem von je 0 bis 5 Punkten an. Dieser Katalog wird jeweils vor Beginn der Beratungen zum Umweltpreis von der Jury unter Würdigung der Erfahrungen aus der Vergangenheit neu beraten und beschlossen.
  2. Maximal 3 Bewerbungen aus den Bewerbungen mit den höchsten Gesamt-Punktzahlen können prämiert werden.
  3. Das jährliche Preisgeld wird unter den prämierten Bewerbungen im Verhältnis zu den erreichten Punkten aufgeteilt.
  4. Um überhaupt prämiert zu werden, muss die Gesamtpunktzahl einer Bewerbung die Hälfte der maximal zu vergebenen Punkte überschreiten. Überschreitet keine Bewerbung diese Schwelle, so wird auch kein Preis vergeben. In diesem Fall gelangt die nicht vergebene Jahrespramie in den so genannten "Jackpot" und steht für den Umweltpreis des Folgejahres zur Verfügung.


Vergabe

  1. Der Ausschuss BPU empfiehlt der Gemeindevertretung eine Entscheidung.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt die Preisvergabe in ihrer letzten Jahressitzung.


Kriterien für die Vergabe des ersten Umweltpreises

Für den ersten Umweltpreis, der nach diesen Richtlinien vergeben wird, ist nach den folgenden Kriterien gemäß § 10 (1) zu bewerten:


(1) Flora und Fauna - Positive Auswirkung auf Pflanzen- und/oder Tierwelt.


(2) Gesellschaftspolitische Bedeutung - Positiver Nutzen für die Allgemeinheit.


(3) Erziehung und Jugendförderung - Besonderer Einfluss auf die Belange der nachwachsenden Generationen.


(4) EnergieschonendesVerhalten - Besonders Energieeinsparung und -gewinnung.


(5) Langlebigkeit - Würdigung eines möglichst langlebigen Konzepts.


(6) Originalität - Geistreiche Umsetzung, Innovation.


(7) Beispielhaftigkeit - Projekte oder Maßnahmen, die leicht multipliziert oder kopiert werden können.


(8) Persönlicher Einsatz - Hoher persönlicher Einsatzfür das Projekt


(9) Überregionalität - Ausstrahlung über die Grenzen von Wöllstadts hinaus.


(10) Nachhaltigkeit - Schonung und Nutzung der natürlichen Ressourcen.


In jeder Kategorie sind Punkte von 0-5 zu vergeben:

0 - keine Auswirkung, unbedeutender Beitrag
1 - geringe Auswirkung, indirekter Nebeneffekt
2 - spürbareAuswirkung, Nebeneffekt
3 - deutliche Auswirkung, großerNebeneffekt
4 - starke Auswirkung, große Leistung, großer beabsichtigter Effekt
5 - herausragende Auswirkung, exzellenter Beitrag, Genialität, überragende Leistung.

Neuverpachtung der Gaststätte Römerstuben in der Römerhalle Ober-Wöllstadt
Autor: Gemeinde Wöllstadt

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wöllstadt teilt mit, dass zum 01.10.2024 eine Neuverpachtung der Gaststätte Römerstuben in der Römerhalle Ober-Wöllstadt vorgesehen ist. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Exposé im PDF Format.
 

Wahlhelfer gesucht
Autor: Gemeinde Wöllstadt

Wahlhelfer für die Europawahl am 09. Juni 2024 in der Gemeinde Wöllstadt gesucht!!!

Werden Sie Wahlhelfer/in in der Gemeinde Wöllstadt!

Zur Durchführung der Europawahl am 09. Juni 2024 werden ehrenamtliche Kräfte benötigt. Leider sind immer weniger Bürgerinnen und Bürger freiwillig bereit, bei der Durchführung von Wahlen ehrenamtlich mitzuwirken.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass es "die Anderen" schon machen werden.
Erleben Sie ein Stück Demokratie "hautnah" und unterstützen Sie uns bitte bei
der Durchführung der anstehenden Europawahl 2024 !

Wir freuen uns auf Ihre Mithilfe!

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Die Mitglieder des Wahlvorstandes können sich tagsüber ablösen. Die Einsatzzeit wird mit dem Wahlvorsteher abgestimmt. Nach Schließung des Wahllokals wird gemeinsam das Ergebnis ermittelt und dem Wahlbüro mitgeteilt. Die Briefwahlvorstände treffen sich am Wahltag um 15.00 Uhr und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18.00 Uhr beginnt. Für Wahlvorsteher, Schriftführer, deren Stellvertreter sowie für die Beisitzer erfolgt eine Unterweisung direkt am Wahltag.

Für Ihre Mitwirkung wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 36,00 Euro gezahlt.

Als Wahlhelfer können sich alle Wahlberechtigten mit Wohnsitz in Wöllstadt, in Ausnahmefällen
auch Wahlberechtigte aus anderen Gemeinden zur Verfügung stellen.

Für die Europawahl wurde das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt. Wir freuen uns daher auch über Rückmeldungen unserer Erstwähler.

Anmeldungen sind im Rathaus, unter der E-Mailadresse sebastian.pfarrer@woellstadt.de und telefonisch unter 06034/91 31 13 möglich.

 

gez. Adrian Roskoni

Bürgermeister als

Wahlleiter der Gemeinde Wöllstadt

UEFA EURO 2024 - Studie zu Erwartungen und Auswirkungen in der Region
Autor: Gemeinde Wöllstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 wird Deutschland Gastgeber der Fußball-Europameisterschaft sein. Die Stadt Frankfurt wird dabei Austragungsort von fünf Spielen und die gesamte Region Gastgeberin der Sportler und zahlreichen Fußballfans sein.

 

Vor diesem Hintergrund führt die Sportmanagement-Forschungsgruppe der accadis Hochschule Bad Homburg zusammen mit der Mainova AG und der Frankfurter Neuen Presse eine Studie über die Erwartungen und sozio-ökonomischen Auswirkungen der Fußball-Europameisterschaft in der Metropolregion FrankfurtRheinMain durch. Hierzu wird es im Vorfeld sowie im Anschluss an die Sportgroßveranstaltung je eine Befragung geben, an der die Bürgerinnen und Bürger sowie die Institutionen in der Region teilnehmen können.

 

Gerne unterstützen wir als Regionalverband FrankfurtRheinMain dieses Vorhaben, indem wir den Link zur aktuellen Online-Befragung mit Ihnen teilen: https://de.research.net/r/accadisMainova

 

Selbstverständlich können Sie den Umfragelink ebenfalls weiterleiten. Die Teilnahme an der Befragung ist anonym und dauert ca. 10 Minuten.

 

Wir bedanken uns für Ihren Beitrag zur Studie und wünschen viel Spaß beim Beantworten der Fragen.

 

Susanna Caliendo

 

Abteilungsleiterin

Metropolregion, Regionalentwicklung

und Europa

________________________________

 

Regionalverband
FrankfurtRheinMain
Poststraße 16
60329 Frankfurt am Main


Telefon: +49 69 2577-1613
Telefax: +49 69 2577-1615
E-Mail:
caliendo@region-frankfurt.de
www.region-frankfurt.de

15. Geburtstag Lesekiste
Autor: Gemeinde Wöllstadt

15 Jahre
Schul- und Gemeindebücherei

WÖLLSTÄDTER
LESEKISTE

in Nieder-Wöllstadt


Dazu laden wir ganz herzlich ein!
 

wann?
Dienstag, 16. April 2024
von 14:30 – 19:00 Uhr
 

wo?
Fritz-Erler-Schule Nieder-Wöllstadt
Schmalwiesenweg 14
Hauptgebäude,
rechter Eingang, 1. Etage
 

Programm?
Kaffee und Kuchen
Bilderbuchkino für die Kinder
(15 Uhr und 16 Uhr)
Bastelspaß

Bücherflohmarkt

Stellenausschreibung Kita Abenteuerland
Autor: Gemeinde Wöllstadt

Die Stellenausschreibung für Erzieher/innen finden Sie als PDF hier.

Überprüfung der Grabmale
Autor: Gemeinde Wöllstadt

Amtliche Bekanntmachungen
 

Friedhöfe Nieder- und Ober-Wöllstadt

 

Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften sind Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu prüfen. Nach der Frostperiode werden deshalb die Grabmale auf den hiesigen Friedhöfen auf ihre Standfestigkeit von den Bediensteten der Gemeinde überprüft. Hiermit entfällt nicht die Pflicht der Nutzungsberechtigten von Grabstellen die Anlagen auf den Grabstellen mindestens einmal und zwar im Frühjahr nach Beendigung der Frostperiode auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen (§ 32 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Gemeinde Wöllstadt).

 

Die Überprüfung der Grabmale wird am Freitag, dem 12. April 2024

in der Zeit von 8:00 Uhr bis 9:30 Uhr auf dem Friedhof in Nieder-Wöllstadt und

in der Zeit von 9:45 Uhr bis 10:45 Uhr auf dem Friedhof in Ober-Wöllstadt erfolgen.

 

Sollten witterungsbedingt die Grabsteinüberprüfungen nicht zu den vorgenannten Terminen stattfinden können, wird darauf hingewiesen, dass eine erneute Bekanntmachung der Termine erfolgt.

 

Bemängelte Grabmale erhalten einen Aufkleber und die Nutzungsberechtigten dieser Grabstellen werden zusätzlich schriftlich darüber informiert, dass der Grabstein durch eine Fachfirma zu befestigen ist.

 

61206 Wöllstadt, den 25. Januar 2024

 

Adrian Roskoni
Bürgermeister

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